SchriftdolmetscherInnen als Kommunkationshilfe

Wer nutzt SchriftdolmetscherInnen ?


SchriftdolmetscherInnen arbeiten primär für schwerhörige Menschen in allen möglichen Lebenslagen - in Schule, Ausbildung, Beruf, beim Arzt, vor Behörden und in der Freizeit.

Eine weitere wichtige Zielgruppe sind TeilnehmerInnen an internationalen Tagungen / Kongressen / Konferenzen, die in nur einer Sprache stattfinden – sei es in der Landessprache oder in Englisch als Lingua Franca. Die TeilnehmerInnen beherrschen diese Tagungssprache oft nicht ausreichend, um sie zu verstehen, wenn sie gesprochen wird, vor allem, wenn sehr schnell oder mit starkem Akzent oder mit Dialekt gefärbt gesprochen wird. Mit projizierter Schriftdolmetschung können alle TeilnehmerInnen den Beiträgen folgen, da die Lesekompetenz in der Regel bei allen TeilnehmerInnen gegeben ist.

Auch geflüchtete Menschen können von SchriftdolmetscherInnen profitieren, wenn sie die Landessprache noch nicht gut beherrschen. Es ist meist einfacher, einen Text zu verstehen, weil hier die lokalen Sprachfärbungen und Dialekte wegfallen und die SchriftdolmetscherInnen komplizierte Satzgefüge in kurze Sätze auflösen können.

Gehörlose Menschen können unsere Dienste in Anspruch nehmen, wenn sie die deutsche Lautsprache beherrschen und eine hohe Lesekompetenz haben. 

SchriftdolmetscherInnen können eine passende Alternativlösung sein, falls für Gehörlose keine GebärdensprachdolmetscherInnen verfügbar sind. Bei Bedarf passen sie die gesprochene Sprache an die Lautsprachkompetenz der AdressatInnen an.

SchriftdolmetscherInnen können für Gehörlose auch in verschiedenen Situationen von Vorteil sein,
z.B.  an der Universität, wenn es um die Vermittlung von Lerninhalten geht, die in einer schriftlichen Prüfung abgelegt werden müssen.


Umgekehrt gilt für schwerhörige Menschen: Wenn sie die Gebärdensprache beherrschen, können sie statt SchriftdolmetscherInnen auch GebärdendolmetscherInnen in Anspruch nehmen.

Man muss jedoch in Betracht ziehen, dass für Gehörlose in der Regel die Gebärdensprache und für Schwerhörige die Lautsprache die Muttersprache ist. Man sollte also auf keinen Fall jemanden dazu zwingen, die Dolmetschung in einer Fremdsprache in Anspruch zu nehmen!
Prinzipiell gilt die Wahlfreiheit des Kommunikationshilfsmittels.

Kommunikationshilfsmittel

Viele hörgeschädigte Menschen haben technische Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Cochlea-Implantate. Damit können sie in der Regel ein Zweiergespräch in ruhiger Umgebung gut führen. Bei Veranstaltungen oder in Bereichen mit Hintergrundgeräuschen ist es für sie schwierig, manchmal auch unmöglich, an einem Gespräch teilzunehmen. In solchen Fällen brauchen sie Schriftdolmetschung, um die Inhalte erfassen und aktiv teilnehmen zu können.


In der Abbildung sehen Sie eine Übersicht, welche Kommunikationshilfen es für hörgeschädigte Menschen gibt, und in welchen Fällen diese - in der Regel kombiniert -  eingesetzt werden können: